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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Eine Überweisung zum Facharzt gilt in Deutschland quartalsübergreifend und ist nicht auf das Ausstellungsquartal beschränkt. Beginnt die fachärztliche Behandlung erst im Folgequartal oder zieht sie sich über mehrere Quartale hin, bleibt der ursprüngliche Überweisungsschein weiterhin gültig, solange der Behandlungsauftrag das abdeckt. Diese Regelung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung 2025 noch einmal ausdrücklich klargestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig und müssen nicht jedes Quartal erneuert werden.
- Entscheidend ist, dass der ursprüngliche Behandlungsauftrag die weitere Behandlung noch abdeckt.
- Der Überweisungsschein sollte für vier Quartale aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
- Bei einem neuen, andersartigen Anliegen ist trotzdem eine neue Überweisung sinnvoll.
Was eine Überweisung überhaupt regelt
Eine Überweisung ist ein Formular, mit dem eine Hausarztpraxis oder eine andere Facharztpraxis eine Patientin oder einen Patienten zur weiteren Diagnostik oder Behandlung an eine andere Fachrichtung schickt. Sie dient in erster Linie der Kommunikation zwischen den behandelnden Praxen und der Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als oft angenommen, ist eine Überweisung keine reine Formsache, die exakt zum Quartalsende ihre Gültigkeit verliert.
Die quartalsübergreifende Gültigkeit im Detail
Lange hielt sich in vielen Praxen die Annahme, eine Überweisung gelte nur für das Quartal, in dem sie ausgestellt wurde. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat dazu klargestellt, dass eine Überweisung quartalsübergreifend gültig bleibt. Das bedeutet konkret: Beginnt die Facharztpraxis die Behandlung erst im auf die Ausstellung folgenden Quartal, ist keine neue Überweisung erforderlich. Ebenso bleibt der Schein gültig, wenn eine bereits begonnene Behandlung über das Ausstellungsquartal hinaus fortgesetzt wird, bis ins übernächste Quartal oder noch länger.
Kurzantwort: Eine Überweisung verliert ihre Gültigkeit nicht automatisch mit dem Quartalswechsel, solange der ursprüngliche Behandlungsauftrag die Fortsetzung abdeckt.
Rechtliche Grundlage der Regelung
| Regelung | Inhalt |
| Bundesmantelvertrag-Ärzte, Paragraph 24 | Regelt die Ausstellung und Gültigkeit von Überweisungen zwischen Vertragsärzten |
| Vordruckvereinbarung, Anlage 2 | Legt die Aufbewahrungspflicht des Überweisungsscheins fest |
| KBV-PraxisInfo (2025) | Stellt die quartalsübergreifende Gültigkeit noch einmal ausdrücklich klar |
Diese Klarstellung war nötig, weil in vielen Praxen unterschiedliche Auffassungen zur Gültigkeit bestanden und Patientinnen und Patienten teils unnötig zu einer erneuten Ausstellung beim Hausarzt geschickt wurden.
Wann trotzdem eine neue Überweisung sinnvoll ist
Auch wenn der Schein formal weiterhin gültig sein kann, ist eine neue Überweisung in bestimmten Fällen praktisch sinnvoll. Das betrifft vor allem ein neues, inhaltlich anderes Anliegen, das vom ursprünglichen Behandlungsauftrag nicht mehr gedeckt ist. Wer beispielsweise wegen Rückenschmerzen überwiesen wurde und Monate später ein völlig neues Beschwerdebild in einer anderen Fachrichtung abklären lassen möchte, braucht dafür einen neuen Schein. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Nachfrage bei der Hausarztpraxis oder direkt bei der Facharztpraxis, die die Abrechnung vornimmt.
Kurzantwort: Für ein neues, vom ursprünglichen Anliegen unabhängiges Beschwerdebild braucht es in der Regel eine neue Überweisung, auch wenn der alte Schein formal noch besteht.
Aufbewahrung und Vorlage des Überweisungsscheins
Laut Vordruckvereinbarung sollte der Überweisungsschein für vier Quartale aufbewahrt werden, sofern keine abweichende Regelung auf Landesebene gilt. Das gibt sowohl Praxen als auch Patientinnen und Patienten Sicherheit, falls die Gültigkeit einer länger zurückliegenden Überweisung infrage gestellt wird. In der Praxis empfiehlt es sich, den Überweisungsschein bis zum Abschluss der Behandlung aufzubewahren und bei jedem Termin in der Facharztpraxis griffbereit zu haben.
Besonderheiten bei bestimmten Facharztgruppen
Bei einigen Fachrichtungen wie der Gynäkologie, der Augenheilkunde oder bestimmten psychotherapeutischen Leistungen gelten abweichende Regelungen zur sogenannten Direktinanspruchnahme, bei der grundsätzlich keine Überweisung notwendig ist. Für die meisten anderen Fachrichtungen, etwa Kardiologie, Orthopädie oder Dermatologie, bleibt die reguläre Überweisungsregelung mit ihrer quartalsübergreifenden Gültigkeit maßgeblich. Wer unsicher ist, ob für eine bestimmte Fachrichtung überhaupt eine Überweisung nötig ist, erhält dazu Auskunft in der Hausarztpraxis oder direkt bei der Krankenkasse.
Praktische Tipps für den Praxisalltag
Wer regelmäßig mehrere Fachpraxen besucht, behält am besten den Überblick, welche Überweisung zu welchem Anliegen gehört. Sinnvoll ist es, den Schein zusammen mit anderen wichtigen Unterlagen wie dem Impfpass oder einem Medikationsplan aufzubewahren, damit er bei Bedarf schnell griffbereit ist. Bei einem Praxiswechsel innerhalb derselben Fachrichtung, etwa weil die bisherige Praxis keine Termine mehr frei hat, gilt die bestehende Überweisung ebenfalls weiter, solange das ursprüngliche Anliegen unverändert bleibt. Wer unsicher ist, kann die Terminvergabe der neuen Praxis vorab fragen, ob die vorhandene Überweisung ausreicht oder ob eine aktuelle Ausstellung gewünscht wird, um Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden.
Fazit
Eine Überweisung zum Facharzt endet nicht automatisch mit dem Quartalswechsel. Sie bleibt gültig, solange der ursprüngliche Behandlungsauftrag die weitere Versorgung abdeckt. Für ein neues, unabhängiges Anliegen braucht es dennoch einen neuen Schein. Im Zweifel schafft eine kurze Rückfrage bei der Hausarzt- oder Facharztpraxis schnell Klarheit.
FAQ – Häufige Fragen
Verliert eine Überweisung mit dem Quartalswechsel ihre Gültigkeit?
Nein, Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig, solange der Behandlungsauftrag die Fortsetzung abdeckt.
Brauche ich eine neue Überweisung, wenn die Behandlung länger dauert?
Nicht zwingend, solange es sich um dieselbe Behandlung im Rahmen des ursprünglichen Auftrags handelt.
Wie lange sollte ich den Überweisungsschein aufbewahren?
Laut Vordruckvereinbarung sind vier Quartale üblich, sofern keine abweichende Landesregelung gilt.
Brauche ich für ein neues Beschwerdebild eine neue Überweisung?
Ja, wenn das Anliegen inhaltlich nicht mehr vom ursprünglichen Behandlungsauftrag gedeckt ist.
Gilt die Regelung für alle Facharztgruppen gleich?
Nein, bei einigen Fachrichtungen wie Gynäkologie oder Augenheilkunde ist ohnehin keine Überweisung notwendig.
Wer legt fest, ob eine Überweisung noch gültig ist?
Die Regelung ergibt sich aus dem Bundesmantelvertrag-Ärzte, im Zweifel entscheidet die abrechnende Praxis.
Was bedeutet Direktinanspruchnahme?
Bestimmte Fachrichtungen dürfen ohne vorherige Überweisung direkt aufgesucht werden.
Warum gab es 2025 eine neue Klarstellung der KBV dazu?
Weil in vielen Praxen unterschiedliche Auffassungen zur Gültigkeit von Überweisungen über Quartalsgrenzen hinweg bestanden.
Was passiert, wenn eine Praxis eine gültige Überweisung nicht anerkennt?
Ein Verweis auf die aktuelle KBV-PraxisInfo und den Bundesmantelvertrag-Ärzte schafft in der Regel schnell Klarheit.
Muss ich die Überweisung bei jedem Facharzttermin mitbringen?
Ja, sie sollte bei jedem Termin vorgelegt werden können, solange die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
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Dieser Text ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zur Gültigkeit einer konkreten Überweisung hilft die ausstellende oder abrechnende Praxis weiter.
Quellen

Johanna interessiert sich für das, was der Körper einem sagen will. Sie schreibt über Symptome, Ursachen und wann man handeln sollte.
