G42 Untersuchung: Ablauf, Kosten und Pflicht im Überblick

Aktualisiert am 01.10.2026 · Lesezeit 4 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Die G42-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte, die bei der Arbeit mit Krankheitserregern in Kontakt kommen können. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin berät, prüft den Impfstatus und untersucht bei Bedarf. Der Arbeitgeber organisiert und bezahlt den Termin.

Kurzantwort: G 42 hieß der frühere berufsgenossenschaftliche Grundsatz für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung. Heute regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) den Anspruch. Die Untersuchung dient dem Gesundheitsschutz und ist keine Eignungsprüfung.

Das Wichtigste in Kürze

  • G 42 ist der alte Name der Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen.
  • Es gibt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.
  • Der Arbeitgeber trägt die Kosten und stellt dafür frei.
  • Körperliche Untersuchungen oder Blutproben erfolgen nur mit Einwilligung.

Was ist die G42-Untersuchung?

Der Name stammt aus den Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Nummer 42 stand für „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“. Viele Betriebsärzte und Kliniken verwenden den Begriff bis heute. Rechtlich heißt der Termin inzwischen arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.

Biologische Arbeitsstoffe sind Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten. Sie können Menschen krank machen. Die Vorsorge soll arbeitsbedingte Erkrankungen früh erkennen oder verhindern.

Wer muss zur G42-Untersuchung?

Die ArbMedVV unterscheidet drei Formen der Vorsorge. Welche gilt, hängt von Tätigkeit und Erreger ab.

Form Bedeutung
Pflichtvorsorge Muss bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden. Ohne Termin darf die Tätigkeit nicht beginnen.
Angebotsvorsorge Der Arbeitgeber muss sie anbieten. Beschäftigte entscheiden selbst.
Wunschvorsorge Beschäftigte können sie verlangen, wenn ein Gesundheitsschaden nicht auszuschließen ist.

Bei Biostoffen gilt Angebotsvorsorge unter anderem bei gezielten Tätigkeiten mit Erregern der Risikogruppe 3. Gleiches gilt für Risikogruppe 2, wenn eine Infektionsgefährdung besteht. Auch bei sensibilisierend oder toxisch wirkenden Biostoffen muss der Arbeitgeber den Termin anbieten.

Welche Berufe sind betroffen?

Typische Beispiele sind Pflegekräfte, Ärztinnen, Rettungsdienstpersonal und Laborbeschäftigte. Auch Mitarbeitende in Kläranlagen, in der Abfallwirtschaft und in der Tierhaltung kommen mit Erregern in Berührung. Die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs legt fest, welche Tätigkeit welche Vorsorge auslöst.

Bei Pflegeberufen spielen Erreger wie Hepatitis-B-Viren oder resistente Keime eine Rolle. Mehr dazu steht im Beitrag über MRSA und seine Behandlung.

Kurzantwort: Wer bei der Arbeit Kontakt mit Krankheitserregern hat, bekommt vom Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie wird als G42-Untersuchung bezeichnet, bleibt vertraulich und kostet die Beschäftigten nichts.

Ablauf der Untersuchung Schritt für Schritt

  • Beratung: Der Arzt erklärt die Gefährdung am Arbeitsplatz und den Schutz.
  • Anamnese: Er fragt nach Vorerkrankungen, Beschwerden und früheren Infektionen. Mehr zum Begriff erklärt die Anamnese.
  • Impfstatus: Der Impfausweis wird geprüft. Fehlende Impfungen bespricht der Arzt mit der Person.
  • Untersuchung: Je nach Tätigkeit folgen Blutdruck, Haut, Lunge oder Labortests.
  • Bescheinigung: Die Person erhält einen Nachweis, dass die Vorsorge stattgefunden hat.

Körperliche oder klinische Untersuchungen sind freiwillig. Niemand muss Blut oder Urin abgeben, wenn die Person das ablehnt.

Impfungen im Rahmen der Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung muss der Arbeitgeber Schutzimpfungen anbieten, wenn ein Impfstoff existiert. Das betrifft vor allem Hepatitis B im Gesundheitsdienst. Die Impfung kostet die Beschäftigten nichts. Sie bleibt freiwillig.

Wer sich unsicher ist, findet Hinweise zu möglichen Reaktionen im Artikel über Nebenwirkungen des Hepatitis-B-Impfstoffs. Die Entscheidung im Einzelfall trifft die Person mit dem Betriebsarzt.

Schweigepflicht und Bescheinigung

Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erfährt nicht die Befunde. Er erhält nur die Mitteilung, dass die Vorsorge stattfand. Dazu kommt ein Hinweis auf den nächsten Termin.

Die Vorsorge ist keine Eignungsuntersuchung. Eine Arbeitgeberin kann daraus keine Aussage ableiten, ob jemand für die Stelle geeignet ist.

Kosten, Arbeitszeit und Fristen

Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Vorsorge. Die Zeit für den Termin zählt als Arbeitszeit. Beschäftigte zahlen weder Gebühren noch Fahrtkosten aus eigener Tasche, wenn der Termin betrieblich veranlasst ist.

Wie oft Nachuntersuchungen stattfinden, richtet sich nach Erreger und Tätigkeit. Der Betriebsarzt legt den Abstand fest. Er kann ihn verkürzen, wenn sich die Gefährdung ändert. Nach dem Ende der Tätigkeit kann eine nachgehende Vorsorge nötig sein, wenn vorher Pflichtvorsorge bestand.

Fazit

Die G42-Untersuchung schützt Beschäftigte vor arbeitsbedingten Infektionen. Der Begriff stammt aus einer älteren Regelung, der Anspruch steht heute in der ArbMedVV. Pflicht, Angebot oder Wunsch hängen von der Tätigkeit ab. Die Befunde bleiben beim Arzt. Der Arbeitgeber zahlt. Wer Fragen hat, klärt sie im Gespräch mit dem Betriebsarzt.

FAQ – Häufige Fragen

Ist die G42-Untersuchung Pflicht?

Nur bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten. In vielen Fällen handelt es sich um Angebotsvorsorge. Dann entscheiden die Beschäftigten selbst.

Wer bezahlt die G42-Untersuchung?

Der Arbeitgeber trägt die Kosten. Dazu gehören der Arzttermin und angebotene Schutzimpfungen.

Wie lange dauert der Termin?

Das hängt vom Umfang ab. Ein Beratungsgespräch mit Impfausweis dauert oft weniger als eine halbe Stunde. Mit Laborwerten ist mehr Zeit nötig.

Muss Blut abgegeben werden?

Laboruntersuchungen sind freiwillig. Der Arzt schlägt sie vor, wenn sie für die Beratung sinnvoll sind. Ablehnen ist erlaubt.

Erfährt der Chef das Ergebnis?

Nein. Der Arbeitgeber erhält nur die Bescheinigung über die Vorsorge und den Termin der nächsten.

Darf der Arbeitgeber bei einem schlechten Befund kündigen?

Die Vorsorge prüft keine Eignung. Der Arzt gibt keine Befunde weiter. Rechtliche Fragen zur Kündigung klärt eine Beratungsstelle oder ein Fachanwalt.

Ist G42 dasselbe wie die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Fast. G 42 war der Name eines Grundsatzes für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung. Die Vorsorge nach ArbMedVV hat ihn abgelöst.

Besteht Impfpflicht?

Nein. Impfungen bleiben freiwillig. Der Arbeitgeber muss sie aber anbieten, wenn ein Impfstoff vorhanden ist und Infektionsgefährdung besteht.

Wie oft gibt es einen Nachtermin?

Der Betriebsarzt legt die Abstände nach Tätigkeit und Erreger fest. Eine feste Frist für alle Berufe gibt es nicht.

Was gilt nach einem Jobwechsel?

Der neue Arbeitgeber prüft die Gefährdung neu. Bei Pflichtvorsorge kann nach dem Ende der Tätigkeit eine nachgehende Vorsorge fällig sein.

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Hinweis: Dieser Text ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsauskunft. Fragen zur eigenen Vorsorge beantworten Betriebsarzt oder Betriebsärztin.

Quellen

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